Die 2016 vom Europäischen Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt zu einer weiteren Harmonisierung des Datenschutzes in der EU. Die DSGVO, die ab dem 25. Mai 2018 in allen 28 Mitgliedsstaaten direkt anwendbares Recht ist, belässt den nationalen Gesetzgebern gewisse Regelungsspielräume, von denen diese in unterschiedlichem Maße Gebrauch gemacht haben. Zudem sind viele Bestimmungen der DSGVO interpretationsbedürftig, so dass für die Rechtsanwender viele klärungsbedürftige Fragen verbleiben.
Im Mittelpunkt der Tagesveranstaltung sollen deshalb zentrale Anwendungs- und Umsetzungsfragen der Datenschutz-Grundverordnung stehen.
Zielgruppe
Entscheider*innen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Verbände und Wissenschaft
Ablauf (vorläufig)
Begrüßung – Dr. Andrea Despot, Direktorin
Einführung: Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)
Keynote
Renate Nikolay, Kabinettschefin von Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung : Datenschutz als europäisches Thema
1. Umsetzungs- und Anpassungsgesetze der Mitgliedsstaaten
Prof. Dr. Mark Cole, Universität Luxemburg, Wissenschaftlicher Direktor am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
Ralf Bendrath, Politischer Berater, Europäisches Parlament (Büro MdEP Jan Philipp Albrecht )
2. Umsetzung in Deutschland
Dr. Thilo Weichert, netzwerk Datenschutzexpertise
– Bundes- und Landesdatenschutzgesetze
– Bereichsspezifische Regelungen
3. Mit der Lücke leben? Umgang mit Regelungslücken und Rechtskonflikten
Matthias Wilke, Technologieberater, Datenschutzbeauftragter und Gutachter für Betriebs- und Personalräte, dtb – Datenschutz-und Technologieberatung /DGB: Wie geschützt sind Beschäftigtendaten?
Tarifverträge/Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Lutz Tilmanns, Geschäftführer
Deutscher Presserat (angefragt): Zielkonflikt Meinungsfreiheit-Datenschutz und seine Lösung
4. Neuaufstellung der Datenschutzbehörden in der EU
Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
– Kohärenzverfahren
– One-Stop-Shop
5. Rechte der Betroffenen
Wie lassen sich Datenschutz und Verbraucherrechte zusammenführen: Julian Jaursch, Digitale Gesellschaft e. V.
6. Betrieblicher Datenschutz
Susanne Dehmel, Geschäftsführung Bitkom Digitalverband : Wie gut vorbereitet ist die Wirtschaft? Auswirkungen auf die Datenschutzorganisation im Unternehmen
Thomas Spaeing, Vorsitzender des Bundesverbands der Datenschutzbeuaftragten Deutschlands (BvD): Herausforderungen für die internen Datenschutzbeauftragten
Der Teilnahmebeitrag für diese Veranstaltung beträgt 50,00 € (Student*innen und Journalist*innen 15,00 €).
Diese Veranstaltung wird freundlicherweise unterstützt durch
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